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Kauf einer Immobilie an der Algarve

Ein einfacher Schritt-für-Schritt-Prozess, sobald Sie sich für den Kauf entschieden haben und wir für Sie den bestmöglichen Preis und die besten Konditionen ausgehandelt haben.

Sie reservieren Ihre Immobilie mit einer Anzahlung – in der Regel 5.000 €.

Dieser wird in Ihrem Namen den rechtlichen Status der Immobilie prüfen und Sie beim Kauf vertreten. Dazu benötigt der Anwalt eine Vollmacht, um in Ihrem Namen handeln zu können.

Der Anwalt analysiert die folgenden Dokumente, die für alle Immobilientransaktionen in Portugal erforderlich sind: offizielle Steuerunterlagen – um sicherzustellen, dass keine ausstehenden Steuern auf die Immobilie zu zahlen sind Wohnberechtigung – um sicherzustellen, dass die Immobilie alle gesetzlichen Anforderungen für die Bewohnbarkeit erfüllt Grundbuchauszug – um sicherzustellen, dass der Eigentümer zum Verkauf berechtigt ist und dass keine Belastungen auf der Immobilie lasten

Ihr Anwalt beantragt in Ihrem Namen eine Steuernummer beim Finanzamt.

Dies ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die von Ihrem Anwalt ausgearbeitet wird. Das Dokument enthält die ausgehandelten Verkaufsbedingungen, einschließlich Preis, Zahlungspläne, Fertigstellungstermin und alle von beiden Parteien vereinbarten Sonderbedingungen. Der vereinbarte Anzahlungsbetrag wird mit der Unterzeichnung dieses Vertrags an den Verkäufer gezahlt.

Ihr Anwalt wird auch die Unterzeichnung der endgültigen Urkunden beim Notar veranlassen. Der Restbetrag des Kaufpreises wird bezahlt und der Notar trägt die Transaktion in die offiziellen Register ein. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Schlüssel und Eigentumsunterlagen vom Verkäufer übergeben – und die Immobilie gehört offiziell Ihnen. Ihr Anwalt legt dann eine Kopie der Urkunden beim Finanzamt und beim Grundbuchamt vor, um Sie als neuen Eigentümer eintragen zu lassen.

Der Zeitraum zwischen dem Vorvertrag und der Unterzeichnung der endgültigen Urkunden kann variieren, beträgt in der Regel jedoch zwischen 30 und 60 Tagen.

Die Kaufnebenkosten betragen etwa 8–8,5 % des Kaufpreises und umfassen: Notar-, Stempel- und Grundbuchgebühren gehen zu Lasten des Käufers und belaufen sich auf etwa 2 % des Kaufpreises.

Die Grunderwerbsteuer – IMT (Imposto Municipal sobre Transmissões Onerosas de Imóveis) genannt – muss vor der Beurkundung entrichtet werden und beträgt maximal 6,5 % des Kaufpreises.

Hinweis: Portugal ist eines der erbschaftssteuerfreundlichsten Länder Europas. Neben der Senkung der Kapitalertragssteuer und der Körperschaftssteuer sorgt die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer dafür, dass unmittelbare Familienangehörige keine Erbschaftssteuer auf den Erwerb einer Immobilie in Portugal zahlen müssen.